Aktuelles: Gemeinde Haßmersheim

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Hauptbereich

Gemeinderatsbericht vom 27.3.2023

icon.crdate06.04.2023

Zur Gemeinderatssitzung vergangene Woche...

Gemeinderatsbericht vom 27.3.2023

Zur Gemeinderatssitzung vergangene Woche waren 7 Zuhörer*Innen anwesend und nachfolgende Beschlüsse wurden gefasst.

 

Vergabe von Architektenleistung Kita Neckarburg

Frau Dipl.-Ing. (FH) Thiele vom Architektenbüro Knorr & Thiele Architekten aus Öhringen stellte dem Gemeinderat anhand einer PowerPoint-Präsentation ausführlich die notwendigen Planungsschritte und Umsetzungsmöglichkeiten eines Kita-Neubaus in Modulbauweise im Bereich der Hölderlinstraße vor. 

Der Gemeinderat nutzte die Gelegenheit ausgiebig, um sich bei Frau Dipl.-Ing. (FH) Thiele nach verschiedenen Aspekten der Planung und Realisierung des Projekts zu erkundigen. 

Sodann stimmte der Gemeinderat der Beauftragung des Architektenbüros Knorr & Thiele Architekten aus Öhringen für die Planungsleistungen Leistungsphase 1 - 4 und 6 - 7 des Neubaus der Kita Neckarburg einstimmig zu. 

 

Pädagogische Fachberatung für die kommunalen Kindertagesstätten

hier: Beratung und Beschlussfassung über eine Vereinbarung mit der Stadt Mosbach

Mit der Übernahme der evangelischen Einrichtungen in Haßmersheim war die Fachberatung bei den sodann kommunalen Einrichtungen nicht besetzt. Nahezu alle kommunalen Träger im Neckar-Odenwald-Kreis haben sich der Fachberatung bei der Stadt Mosbach angeschlossen und profitieren u.a. von den personenbezogenen, strukturentwickelnden sozialen Dienstleistungen (bzw. Vermittlungs- und Verknüpfungsdienstleistung) im Rahmen der Jugendhilfe. 

Nach Vorstellung durch die Verwaltung und Aussprache im Gremium stimmte der Gemeinderat einstimmig dem Abschluss der als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügten Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Mosbach zu und ermächtigt den Bürgermeister, das Erforderliche zu veranlassen. 

 

Beauftragung Variantenuntersuchung/Machbarkeitsstudie Hallenbad/Sporthalle Haßmersheim

Ein halbes Jahrhundert sind das Hallenbad sowie die angrenzende Sporthalle in Haßmersheim nunmehr alt. Um den offenkundigen Sanierungsstau und die möglichen Handlungsoptionen daraus zu beziffern, also Zahlen, Daten, Fakten für eine spätere Entscheidung zu haben, wurde nach erfolgter Aussprache im Gremium folgender Beschluss gefasst: 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Beauftragung des Architektenbüros Feigenbutz + Pannier für die Erstellung einer Variantenuntersuchung/Machbarkeitsstudie zuzüglich Bauwerksuntersuchung.

 

Beauftragung Variantenuntersuchung/Machbarkeitsstudie Mehrzweckhalle Neckarmühlbach

Eine ähnliche Ausgangslage wie beim Hallenbadkomplex liegt auch bei der Mehrzweckhalle Neckarmühlbach vor. Es wurde folgender Beschluss gefasst: 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Beauftragung des Architekturbüros Feigenbutz + Pannier für die Erstellung einer Variantenuntersuchung/Machbarkeitsstudie der Mehrzweckhalle Neckarmühlbach zuzüglich Bauwerksuntersuchung.

 

Befreiungsantrag für die Errichtung einer Zufahrt auf die L 588, FlstNr. 4919, Kurt-Vogelsang-Straße 6

Dieser Befreiungsantrag, bei dem es um die Frage ging, ob bauplanungsrechtlich eine örtliche Firma eine weitere Zufahrt zur L 588 grundsätzlich schaffen kann, war bereits Gegenstand einer der letzten Sitzungen. Dort wurde der Punkt vertagt. In der Zwischenzeit hat sich der Gemeinderat vor Ort ein Bild gemacht und sodann erfolgte der nachfolgende Beschluss:

Der Gemeinderat kann sich grundsätzlich eine weitere Zufahrt auf die L 588 vorstellen. Eine bauplanungsrechtliche Befreiung seitens der Gemeinde wurde einstimmig erteilt, sofern alle zum späteren Zeitpunkt durch die unterschiedlichen Behördenbeteiligungen bzw. Genehmigungsverfahren notwendigen Auflagen und Nebenbestimmungen eingehalten werden. Bei diesem Punkt waren zwei Gemeinderäte befangen. 

 

Kommunalwahlen 2024 

Unechte Teilortswahl nach § 27 Abs. 2 ff. GemO

Die Sitze im Haßmersheimer Gemeinderat werden nach einem bestimmten Zahlenverhältnis mit Vertretern der verschiedenen Wohnbezirke gemäß Hauptsatzung besetzt (sogenannte unechte Teilortswahl). 

Da nächstes Jahr Kommunalwahlen stattfinden, muss gemäß Gemeindeordnung geprüft werden, ob sich die örtlichen Verhältnisse oder die Bevölkerungszahl verändert haben. Nach Prüfung durch die Verwaltung wurde keine Änderung der aktuellen Sitzverteilung vorgeschlagen. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde aber über die Zukunft der unechten Teilortswahl und die Über- bzw. Unterrepräsentation der Wohnbezirke diskutiert. 

Nach ausführliche Beratung im Gremium wurden der Beschlussvorschlag 1a) und b) der Verwaltung noch um einen Beschlussvorschlag c) ergänzt und zur Abstimmung gestellt.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig:

1. keine Anpassung der Regelungen zur unechten Teilortswahl und verbleibt wie folgt bei insgesamt 16 Sitzen mit nachstehender Verteilung auf die Wohnbezirke:

a) Wohnbezirke Sitzzahlvariante

    Haßmersheim         11

    Hochhausen             3

    Neckarmühlbach      2

    Insgesamt              16

b) Die Überprüfung der Gemeinde, ob die Kriterien des § 27 Abs. 2 Satz 4 GemO noch eingehalten werden, kommt zum Ergebnis, dass es keiner Anpassung der Regelungen zur unechten Teilortswahl in der Hauptsatzung bedarf.

c) Die Verwaltung wird beauftragt, nach der Kommunalwahl 2024 eine erneute Prüfung der unechten Teilortswahl durchzuführen. Dabei sollen die Vor- und Nachteile des Verfahrens erörtert werden.

 

Eintrittspreise Freibad Hochhausen und Hallenbad Haßmersheim

Im Rahmen der Haushaltsklausur und vor dem Hintergrund der gestiegenen Energiepreise wurde eine moderate Anpassung der Eintrittspreise bei den Bädern vorgeschlagen. Seit 2013 wurden hier keine Änderungen vorgenommen. 

Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat mehrheitlich (mit 14 Jastimmen und 1 Neinstimme) die neuen Eintrittspreise (Benutzungsgebühren) für das Hallenbad Haßmersheim und das Freibad Hochhausen mit einer Gültigkeit ab Saisonbeginn 2023 bzw. zum neuen Schuljahr 2023/2024. 

Die neuen Eintrittspreise wurden bereits im letzten Amtsblatt veröffentlicht.

 

Aufbau und kontinuierlicher Betrieb eines Energiemanagements

hier: Vorsorglicher Förderbeschluss

Gemäß § 7 Absatz 1 KSG BW kommt der öffentlichen Hand beim Klimaschutz in ihrem Organisationsbereich eine allgemeine Vorbildfunktion zu. Die Regelung bezieht sich auf die interne Organisation der Aufgabenerledigung und die damit verbundenen CO2-Emissionen, insbesondere durch die Nutzung von Gebäuden und weiteren gemeindlichen Querschnittsaufgaben.

In Haßmersheim könnten mit einem Klimaschutzmanager neben der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes erst mal die Aktivitäten im Bereich Klimaschutz, gerade im Hinblick auf unsere zahlreichen (Bau)Projekte bzw. Liegenschaftsverwaltung, strukturiert, gebündelt und abgearbeitet werden. Da mit ca. einem Jahr Prüfzeitraum des Antrags gerechnet wird, wurde ein vorsorglicher Förderbeschluss zur Abstimmung gestellt. Dieser soll auch gewährleisten, dass die aktuelle noch gewährte projektbezogene Förderung von mind. 70 % bzw. max. 90 % für drei Jahre gesichert werden kann. 

Der Gemeinderat beschloss einstimmig vorsorglich den Aufbau und den beabsichtigten kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagements. Die Verwaltung wird zunächst beauftragt, 

  • einen Förderantrag zu stellen.

Sollte dieser bewilligt werden, gilt es im Rahmen der Haushaltsberatungen 2024 vom Gemeinderat festzulegen, ob die Verwaltung beauftragt wird, 

  • eine auf den Förderzeitraum von drei Jahren befristete Projektstelle auszuschreiben und zu besetzen,
  • den Aufbau des Energiemanagements zu organisieren und
  • den kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen.

Über den Einführungsprozess und die Ergebnisse soll im Gemeinderat regelmäßig unterrichtet werden. 

 

Mitteilungen

Bürgermeister Ernst informierte die Gemeinderäte und die anwesenden Einwohner*Innen über verschiedene gemeindliche Themen und Entwicklungen. Dies waren u.a.:

  • Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis hat mit Schreiben vom 9.3.2023 den Haushalt der Gemeinde Haßmersheim genehmigt.
  • Der Landschaftserhaltungsverband Neckar-Odenwald-Kreis (LEV) und das Regierungspräsidium Karlsruhe haben informiert, dass eine Förderzusage für das Projekt Trockenhang südlich Steinbach vorliegt. Der LEV wird auf die betroffenen Eigentümer zugehen, ob diese sich freiwillig beteiligen möchten. 
  • Der Pachtvertrag der Schausteller für die Kerwe läuft noch dieses Jahr und ab 2024 muss dieser neu geschlossen werden. Seitens der Verwaltung wird man in Abstimmung mit dem Kerwe-Gremium bzgl. der Attraktivität der Fahrgeschäfte frühzeitig in den Austausch gehen. 
  • Zum neuen Schuljahr erfolgen Ausschreibungen für die Reinigungsdienstleitungen u.a. an der Schule und weiteren öffentlichen Gebäuden.
  • Die Meldung der Jugendschöffen an das zuständige Landratsamt ist bereits erfolgt. Die anderen Schöffen folgen in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen.
  • Nach Auswertung der Angebote wurde die Beauftragung zur Erstellung eines notwendigen Feuerwehrbedarfsplanes vergeben. 

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