Aktuelles: Gemeinde Haßmersheim

Direktzum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
Schnittstelle aus dem eVergabesystem (AI Vergabemanager) zur eigenen Homepage
Verarbeitungsunternehmen
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Breitscheidstraße 69, 70176 Stuttgart
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

„White-Label mit Kioskzugang“ zum direkten digitalen Bezug von Vergabeunterlagen auf den Webseiten der Vergabestelle. Sie haben über unsere eVergabesysteme die Möglichkeit, automatisch und ohne weiteren Aufwand, alle Ihre Ausschreibungen auch auf Ihrer eigenen Homepage zu veröffentlichen (inkl. Vorinformationen und vergebener Aufträge). Dadurch erhalten Ihre Bieter freien Zugang zu Ihren Bekanntmachungen und können die Vergabeunterlagen durch einen Kiosk-Zugang direkt digital beziehen, bearbeiten und Angebote abgeben.
Vorteile:

  • Transparenz im Vergabeverfahren
  • Erhöhung der Bieter-Akzeptanz
  • Standardisierung der Ausschreibungsprozesse
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 

Für die Übersicht der Vergaben, die Suche und die Anzeige der Bekanntmachung werden keine Cookies und andere personenbezogene Daten erhoben. Erst mit Anforderung von Unterlagen wechseln Sie auf eine Seite, auf der Cookies und bei einer eventuellen Registrierung weitere Daten erhoben werden. Beachten Sie die Datenschutzerklärung. Für die elektronische Angebotsabgabe beachten Sie bitte die Systemanforderungen.Europäische Union

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Sofern nicht im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ausdrücklich angegeben, werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht, sobald sie für ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Datenempfänger
   
  • Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG über das Internetportal der Metropolregion Rhein-Neckar, unter www.auftragsboerse.de
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@vergabe24.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Eye-Able
Eye-Able stellt visuelle Anpassungsmöglichkeiten der Seite für eine besser Zugänglichkeit zur Verfügung.
Verarbeitungsunternehmen
Web Inclusion GmbH Gartenstraße 12c 97276 Margetshöchheim
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Individuelle Anpassung der visuellen Oberfläche durch den Nutzer, um so eine bessere Wahrnehmbarkeit zu ermöglichen.

Eye-Able® ist eine Software der Web Inclusion GmbH, um allen Menschen einen barriere-reduzierten Zugang zu Informationen im Internet zu gewährleisten. Die dafür notwendigen Dateien wie JavaScript, Stylesheets und Bilder werden dafür von einem externen Server geladen. Eye-Able verwendet bei einer Aktivierung von Funktionen den Local Storage des Browsers, um die Einstellungen zu speichern. Alle Einstellungen werden nur lokal gespeichert und nicht weiter übertragen.

Nur für diese Zwecke nutzt die Software Eye-Able® Dienste von IONOS (Anbieter: 1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Germany). Um Angriffe abzuwehren und unseren Service in nahezu Echtzeit zu Verfügung zu stellen nutzt Eye-Able® das Content Delivery Network (CDN) von BunnyWay d.o.o. (Cesta komandanta Staneta 4A, 1215 Medvode, Slovenia). Der Einsatz erfolgt zum Zwecke der Vertragserfüllung gegenüber unseren Kunden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und im Interesse einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung unseres Online-Angebots durch einen professionellen Anbieter (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Alle übermittelnden Daten und Server verbleiben zu jedem Zeitpunkt in der EU, um eine datenschutzkonforme Verarbeitung nach DSGVO zu ermöglichen. Die Web Inclusion GmbH erfasst oder analysiert dabei zu keinem Zeitpunkt personenbezogenes Nutzerverhalten oder andere personenbezogenen Daten.

Um die datenschutzkonforme Verarbeitung zu gewährleisten, hat die Web Inclusion GmbH Verträge über eine Auftragsverarbeitung mit unseren Hostern IONOS und BunnyWay abgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzerklärungen:
eye-able.com/datenschutz/
www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy
bunny.net/privacy

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Local Storage Einträge zum lokalen Speichern der Nutzereinstellung
 
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • Anonyme IP-Adressen
  • Device Identifier
 
Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Automatische Löschung nach 30 Tagen
Datenempfänger
   

Web Inclusion GmbH

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

info@eye-able.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Haßmersheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Rathaus
Aktuelles

Hauptbereich

Gemeinderatsbericht vom 23.10.2023

icon.crdate23.11.2023

Zur letzten Gemeinderatssitzung am 23.10.2023 waren 10 ...

Gemeinderatsbericht vom 23.10.2023

Zur letzten Gemeinderatssitzung am 23.10.2023 waren 10 Zuhörer*Innen anwesend und es wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst.

 

Beregnungsanlage Sportplatz Hochhausen hier: Beratung und Beschlussfassung über einen gemeindlichen Investitionszuschuss für den Sportverein Hochhausen 1966 e.V.

 

Die Gemeinde Haßmersheim ist Eigentümerin des Grundstücks Flst.Nr. 7496 (Sportplatz Hochhausen), welcher für die Vereinszwecke vom Sportverein Hochhausen 1966 e.V. genutzt wird.

Der Gemeinderat gewährte dem Sportverein Hochhausen 1966 e.V. einen einmaligen zweckgebundenen Investitionszuschuss in Höhe von 25.000,00 EUR für die Beregnungsanlage des Sportplatzes Hochhausen (Festzuschuss). Es handelte sich um eine individuelle Einzelfallentscheidung des Gemeinderates.

 

Flutlichtanlage Sportplatz Haßmersheim hier: Beratung und Beschlussfassung über einen gemeindlichen Investitionszuschuss für die Sportfreunde Haßmersheim 1924 e.V.

 

Der Technische Ausschuss hatte sich bereits am 11.10.23 mit der Thematik beschäftigt. Damals wurde der Beschluss gefasst, dass die Beauftragung der beiden beteiligten Firmen durch die Gemeinde erfolgen soll. Gemäß der damaligen Sitzungsvorlage hätten die Sportfreunde Haßmersheim neben Förderung von Dritten einen Anteil von 15% der Gesamtkosten tragen sollen, womit sich für die Gemeinde ein Eigenanteil von rund 19.100,00 EUR ergeben hätte.

Der Gemeinderat gewährte den Sportfreunden Haßmersheim 1924 e.V. einen einmaligen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 EUR für die Erneuerung der Flutlichtanlage des Sportplatzes Haßmersheim (Festzuschuss). Es handelt sich um eine individuelle Einzelfallentscheidung des Gemeinderates.

 

Jahresbericht Schulsozialarbeit 2022/2023

 

Die gemeindliche Schulsozialarbeiterin Jutta Groß stellte ihren Jahresbericht in der Gemeinderatssitzung vor.

Der Gemeinderat nahm Kenntnis über die Vorgestellten Grundsätze der Schulsozialarbeit, die Zielvereinbarungen für das abgelaufene und das kommende Schuljahr sowie die Berichterstattung über die Tätigkeit im Jahr 2022/2023: Beratung, schulinterne Vernetzung, offene Angebote, Projekte, Gemeinwesenarbeit und Kooperationen.

 

Neufassung der Friedhofssatzung hier: Beratung undBeschlussfassung

 

In den letzten Jahren haben sich die Bestattungsformen weiterentwickelt. Um dieser Entwicklung und möglichen Abwanderungen (Friedwald) entgegenzutreten, bieten wir nun auf sämtlichen Friedhöfen verschiedene Bestattungsformen an. Daher ist es notwendig die bestehende Friedhofssatzung (2010) inkl. Änderungen neuzufassen

Der Gemeinderat beschloss den Entwurf der Friedhofssatzung (Satzung über die Benutzung der Friedhöfe in Haßmersheim, Neckarmühlbach und Hochhausen), gültig ab dem 01.01.2024. Der Bürgermeister wurde mit der Ausfertigung und öffentlichen Bekanntmachung beauftragt.

  

Verpachtung des Kirchweihplatzes in den Jahren 2024-2028 hier: Beratung undBeschlussfassung

 

Die Gemeinde hat den Kirchweihplatz zuletzt für die Jahre 2017 bis 2021 an die Firma I.W. Reimund zu einem jährlichen Betrag 2.500,00 Euro verpachtet und wurde aufgrund Corona bedingter Ausfälle um die Jahre 2022 und 2023 zu den gleichen Konditionen erweitert.

Für die Jahre 2024 bis 2028 soll ein neuer Pachtvertrag abgeschlossen werden. Nach einem öffentlichen Aufruf sich für die Verpachtung des Kirchweihplatzes zu bewerben, ist lediglich eine Bewerbung von Ingbert Reimund eingegangen.

Daher erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen den Kirchweihplatz an der Kirchweih in den Jahren 2024 bis 2028 an Ingbert Reimund, Sinsheim – Ehrstädt, für einen jährlichen Pachtzins von 2.500,00 Euro zu verpachten.

 

Prüfung der Bauausgaben der Gemeinde Haßmersheim 2017-2021 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hier: Unterrichtung des Gemeinderates nach § 114 Abs.4 Satz 2 GemO über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (kurz: GPA) ist für die überörtliche Prüfung der Gemeinde Haßmersheim (§ 113 Abs.1 Satz 1 GemO) zuständig. Die Prüfung erfolgte- mit Unterbrechungen- in der Zeit vom 27.09.2022 bis 27.10.2022 bei der Verwaltung und anschließend bei der GPA.

Der Gemeinderat nahm die wesentlichen Inhalte des Prüfungsberichts vom 17.05.2023 über die Prüfung der Bauausgaben der Gemeinde Haßmersheim 2017-2021 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg zur Kenntnis.

 

Mitteilungen

 

Bürgermeister Ernst informierte unter anderem über verschiedene Themen und Sachstände wie z.B., dass die Unterbringung von Geflüchteten aktuell ein großes Thema ist. Allein die Gemeinde Haßmersheim muss im Rahmen der Anschlussunterbringung noch ca. 30 Personen unterbringen. Das Sanierungsgebiet Ortskern II ist vom Regierungspräsidium Karlsruhe schlussgerechnet worden und die Gemeinde erhält noch eine Schlusszahlung, die im Haushalt nicht vorgesehen war.

Infobereiche