Gemeinderatsbericht vom 23.10.2023
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Zur letzten Gemeinderatssitzung am 23.10.2023 waren 10 ...
Gemeinderatsbericht vom 23.10.2023
Zur letzten Gemeinderatssitzung am 23.10.2023 waren 10 Zuhörer*Innen anwesend und es wurden nachfolgende Beschlüsse gefasst.
Beregnungsanlage Sportplatz Hochhausen hier: Beratung und Beschlussfassung über einen gemeindlichen Investitionszuschuss für den Sportverein Hochhausen 1966 e.V.
Die Gemeinde Haßmersheim ist Eigentümerin des Grundstücks Flst.Nr. 7496 (Sportplatz Hochhausen), welcher für die Vereinszwecke vom Sportverein Hochhausen 1966 e.V. genutzt wird.
Der Gemeinderat gewährte dem Sportverein Hochhausen 1966 e.V. einen einmaligen zweckgebundenen Investitionszuschuss in Höhe von 25.000,00 EUR für die Beregnungsanlage des Sportplatzes Hochhausen (Festzuschuss). Es handelte sich um eine individuelle Einzelfallentscheidung des Gemeinderates.
Flutlichtanlage Sportplatz Haßmersheim hier: Beratung und Beschlussfassung über einen gemeindlichen Investitionszuschuss für die Sportfreunde Haßmersheim 1924 e.V.
Der Technische Ausschuss hatte sich bereits am 11.10.23 mit der Thematik beschäftigt. Damals wurde der Beschluss gefasst, dass die Beauftragung der beiden beteiligten Firmen durch die Gemeinde erfolgen soll. Gemäß der damaligen Sitzungsvorlage hätten die Sportfreunde Haßmersheim neben Förderung von Dritten einen Anteil von 15% der Gesamtkosten tragen sollen, womit sich für die Gemeinde ein Eigenanteil von rund 19.100,00 EUR ergeben hätte.
Der Gemeinderat gewährte den Sportfreunden Haßmersheim 1924 e.V. einen einmaligen zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 EUR für die Erneuerung der Flutlichtanlage des Sportplatzes Haßmersheim (Festzuschuss). Es handelt sich um eine individuelle Einzelfallentscheidung des Gemeinderates.
Jahresbericht Schulsozialarbeit 2022/2023
Die gemeindliche Schulsozialarbeiterin Jutta Groß stellte ihren Jahresbericht in der Gemeinderatssitzung vor.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis über die Vorgestellten Grundsätze der Schulsozialarbeit, die Zielvereinbarungen für das abgelaufene und das kommende Schuljahr sowie die Berichterstattung über die Tätigkeit im Jahr 2022/2023: Beratung, schulinterne Vernetzung, offene Angebote, Projekte, Gemeinwesenarbeit und Kooperationen.
Neufassung der Friedhofssatzung hier: Beratung undBeschlussfassung
In den letzten Jahren haben sich die Bestattungsformen weiterentwickelt. Um dieser Entwicklung und möglichen Abwanderungen (Friedwald) entgegenzutreten, bieten wir nun auf sämtlichen Friedhöfen verschiedene Bestattungsformen an. Daher ist es notwendig die bestehende Friedhofssatzung (2010) inkl. Änderungen neuzufassen
Der Gemeinderat beschloss den Entwurf der Friedhofssatzung (Satzung über die Benutzung der Friedhöfe in Haßmersheim, Neckarmühlbach und Hochhausen), gültig ab dem 01.01.2024. Der Bürgermeister wurde mit der Ausfertigung und öffentlichen Bekanntmachung beauftragt.
Verpachtung des Kirchweihplatzes in den Jahren 2024-2028 hier: Beratung undBeschlussfassung
Die Gemeinde hat den Kirchweihplatz zuletzt für die Jahre 2017 bis 2021 an die Firma I.W. Reimund zu einem jährlichen Betrag 2.500,00 Euro verpachtet und wurde aufgrund Corona bedingter Ausfälle um die Jahre 2022 und 2023 zu den gleichen Konditionen erweitert.
Für die Jahre 2024 bis 2028 soll ein neuer Pachtvertrag abgeschlossen werden. Nach einem öffentlichen Aufruf sich für die Verpachtung des Kirchweihplatzes zu bewerben, ist lediglich eine Bewerbung von Ingbert Reimund eingegangen.
Daher erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen den Kirchweihplatz an der Kirchweih in den Jahren 2024 bis 2028 an Ingbert Reimund, Sinsheim – Ehrstädt, für einen jährlichen Pachtzins von 2.500,00 Euro zu verpachten.
Prüfung der Bauausgaben der Gemeinde Haßmersheim 2017-2021 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hier: Unterrichtung des Gemeinderates nach § 114 Abs.4 Satz 2 GemO über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (kurz: GPA) ist für die überörtliche Prüfung der Gemeinde Haßmersheim (§ 113 Abs.1 Satz 1 GemO) zuständig. Die Prüfung erfolgte- mit Unterbrechungen- in der Zeit vom 27.09.2022 bis 27.10.2022 bei der Verwaltung und anschließend bei der GPA.
Der Gemeinderat nahm die wesentlichen Inhalte des Prüfungsberichts vom 17.05.2023 über die Prüfung der Bauausgaben der Gemeinde Haßmersheim 2017-2021 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg zur Kenntnis.
Mitteilungen
Bürgermeister Ernst informierte unter anderem über verschiedene Themen und Sachstände wie z.B., dass die Unterbringung von Geflüchteten aktuell ein großes Thema ist. Allein die Gemeinde Haßmersheim muss im Rahmen der Anschlussunterbringung noch ca. 30 Personen unterbringen. Das Sanierungsgebiet Ortskern II ist vom Regierungspräsidium Karlsruhe schlussgerechnet worden und die Gemeinde erhält noch eine Schlusszahlung, die im Haushalt nicht vorgesehen war.