Lebenslagen: Gemeinde Haßmersheim

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Vorteile:

  • Transparenz im Vergabeverfahren
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Hauptbereich

Gütesiegel und Qualitätszeichen des Landes und der Europäischen Union

 

Beim Einkauf können Sie sich neben den allgemeinen Angaben auf Lebensmitteletiketten auch an besonderen Gütesiegeln oder Qualitätszeichen orientieren:

Die geschützten Begriffe "Bio" und "Öko"

Die Bezeichnungen "Bio" und "Öko" sowie Abwandlungen davon, wie zum Beispiel biologisch, ökologisch, biologischer/ökologischer Landbau, biologisch-organisch, dürfen für Produktbezeichnungen nur dann benutzt werden, wenn mindestens 95 Prozent der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus ökologischem Anbau stammen.

Die Europäische Union hat ein gemeinsames Logo für Bioprodukte. Seit Juli 2010 sind alle verpackten biologischen Lebensmittel aus der EU damit gekennzeichnet. Bestehende nationale Siegel können aber weiter verwendet werden. Bei Lebensmitteln aus Drittstaaten ist die Verwendung freiwillig.

Andere Bezeichnungen wie beispielsweise "aus kontrolliertem Anbau", "aus alternativer Haltung", "ohne Spritzmittel" und Ähnliche sind keine Garantie, dass es sich dabei wirklich um Bio-Produkte handelt.

Das deutsche staatliche Bio-Siegel

Das staatliche deutsche Bio-Siegel ist ein verbandsunabhängiges und markenübergreifendes Erkennungszeichen für Lebensmittel , die biologisch erzeugt wurden. Das deutsche Bio-Siegel kann auf freiwilliger Basis ergänzend zum verpflichtenden EU-Bio-Logo genutzt werden.

Biologisch erzeugt im Sinne des Bio-Siegels bedeutet unter anderem:

  • Die Lebensmittel dürfen keiner Bestrahlung ausgesetzt werden.
  • Organismen dürfen nicht gentechnisch verändert werden.
  • Beim Anbau dürfen keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmittel und kein leicht löslicher mineralischer Dünger verwendet werden.
  • Tiere dürfen nur mit ökologisch produzierten Futtermitteln gefüttert werden.

Hersteller, die das Bio-Siegel führen, werden regelmäßig kontrolliert. Dabei unterliegen alle Erzeugungs- und Verarbeitungsstufen der Kontrolle. Auf allen Bio-Lebensmitteln finden Sie eine Kontrollnummer, über die die zuständige Kontrollstelle ermittelt werden kann. So kann auch zurückverfolgt werden, woher die Zutaten des Produkts stammen. Die Kontrollstellen selbst werden regelmäßig vom Staat überprüft.

Das Bio-Zeichen Baden-Württemberg steht für nachhaltige Landwirtschaft im Einklang mit der Natur. Hochwertige und frische Lebensmittel werden von ökologisch wirtschaftenden Betrieben erzeugt und verarbeitet.

Verbandszeichen der Öko-Anbauverbände

Neben dem staatlichen Bio-Siegel tragen viele Bio-Lebensmittel auch ein Zeichen von einem der ökologischen Anbauverbände, die es in Deutschland gibt (zum Beispiel Biokreis, Bioland, Biopark, Demeter, Ecovin, Gäa und Naturland). Produkte mit diesen Zeichen erfüllen sowohl die Richtlinien der EU-Öko-Verordnung als auch die in vielen Punkten strengeren Richtlinien des jeweiligen Verbandes.

Biozeichen Baden-Württemberg (BIOZBW)

Das Biozeichen des Landes Baden-Württemberg ist ein Qualitätszeichen für gesicherte Qualität und Herkunft, vom Acker bis auf den Teller. Es garantiert Ihnen

  • Bio-Produkte, die nach den gesetzlichen Anforderungen der EU-Öko-Verordnung (VO (EG) Nr. 2018/848) sowie den Zusatzanforderungen des Biozeichens des Landes Baden-Württemberg erzeugt und verarbeitet wurden
  • regelmäßige Kontrollen auf allen Stufen

Das Biozeichen Baden-Württembegr erleichtert Verbraucherinnen und Verbrauchern, qualitativ hochwertige Bio-Produkte zu erkennen.

Bei den mit dem Biozeichen Baden-Württemberg gekennzeichneten Produkten handelt es sich um Bio-Lebensmittel mit nachvollziehbarer Herkunft. Die Nutzung bzw. die Kennzeichnung basiert auf den ökologischen Standards der EU-Öko-Verordnung, ergänzt mit den Anforderungen des Biozeichen Baden-Württemberg, wie beispielsweise die Vollumstellung der Erzeugerbetriebe und die flächengebundende Tierhaltung. Die gesicherte Herkunft der Erzeugnisse stärkt die Region und fördert kurze Transport- und Vermarktungswege.

Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW)

Das Qualitätszeichen des Landes Baden-Württemberg ist ein Qualitätszeichen für gesicherte Qualität und Herkunft, vom Acker bis auf den Teller. Es garantiert Ihnen

  • hohe Produkt- und Prozessqualität aus kontrollierter Pflanzenproduktion oder Tierhaltung,
  • regelmäßige Kontrollen auf allen Stufen.

Die Qualitätskriterien liegen grundsätzlich über dem gesetzlichen Standard. Die Lizenznehmer des Zeichens sind Verbände oder berufsständische Organisationen der Ernährungsbranche. Sie schließen mit Verarbeitern und Endanbietern Zeichennutzungsverträge ab. Diese dürfen das Qualitätszeichen dann auf ihren Produkten führen.

Um die Qualität für die Verbraucher zu gewährleisten, erfolgen regelmäßig Kontrollen der Betriebe und der Produktionsabläufe sowohl in der Landwirtschaft als auch in der Verarbeitung und im Endverkauf. Außerdem werden die Produkte selbst auf unerwünschte Rückstände (zum Beispiel von Pflanzenschutzmitteln, Umweltgiften oder Tierarzneien) getestet.

Weiterführende Informationen

- Was ist das Qualitätszeichen?

Qualitätsregelungen der Europäischen Union für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Spirituosen und Weine

Mit den drei EU-Gütezeichen – "geschützte Ursprungsbezeichnung" (g. U.), "geschützte geografische Angabe" (g. g. A.) und "garantiert traditionelle Spezialität" (g. t. S.) – will die Europäische Kommission die Vielfalt der landwirtschaftlichen Produktion fördern, die Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung schützen und Verbraucherinnen und Verbraucher über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse informieren sowie als Instrument eines verlässlichen Wegweisers dienen, um Erzeugnisse mit gesichert hoher Qualität und Herkunft einfach und transparent im Alltag zu erkennen.

 

Freigabevermerk

 

10.06.2024 Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg

 

Infobereiche